Step-Up-Obligationen
Bei der Step-Up-Schuldverschreibung wird zu Beginn ein vergleichsweise tiefer Zins gezahlt, späterhin dann ein sehr hoher. Auch diese AnleiheObligation wird ausgeglichen begeben und ausgewogen zurückgezahlt. Step-Up-Obligationen sind häufig mit einem
Kündigungsrecht des Emittenten ausgestattet.
Zinsphasen-Anleihen
Zinsphasen-Obligationen stellen eine Mischart zwischen fix- und veränderbar verzinslichen Obligationen dar. Sie haben grundsätzlich eine Frist von 10 Jahren und sind in den ersten Jahren mit einem stabilen Kupon ausgestattet. Hernach folgt eine Periode von mehreren Jahren mit einer flexibelen Verzinsung, die sich an den Geldmarktkonditionen ausgerichtet. Die verbleibenden Jahre werden wieder mit einem Festsatz verzinst.
Währung
Als Finanzier vermögen Sie prinzipiell wählen zwischen Obligationen, die auf Euro (EUR-Anleihen) oder auf eine landesfremde Währung (= Fremdwährungsschuldverschreibung) lauten.
Doppelwährungsanleihen: Zahlungsmittel und Zinsen in andersartigen Währungen
Doppelwährungsbondn stellen eine Sonderart dar. Bei diesen mögen die Zahlungsmittelrückzahlung und die Zinszahlung in andersartigen Währungen stattfinden; partiell wird dem Emittenten oder dem Investor ein Optionsrecht eingeräumt.
Als Abarten der Doppelwährungsobligationen werden zur Restriktion des Währungsrisikos solche mit einer Call-(Kauf-)Option und/oder einer Put-(Verkaufs-)Option aufgelegt. Die Call-Option legitimiert den Begeber der Anleihe zu einer vorzeitigen, generell unter dem ursprünglichen Rückzahlungsbetrag liegenden Rückzahlung. Mit einer Put-Option dagegen haben Sie als Geldgeber das Recht, eine verfrühte Rückzahlung der AnleiheObligation zu einem vorab determinierten, genauso minderen Betrag zu verlangen.
Rang im Insolvenzfall oder bei Abwicklung des Darlehensnehmers
Ein übriges wichtiges Ausstattungskennzeichen ist der Rang einer Schuldverschreibung: Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Liquidation des Begebers ist zwischen vorrangigen, paritätischen und nachrangigen Obligationen zu distinguieren, es kommt darauf an ob die Ansprüche des Anlegers im Verhältnis zu weiteren Kreditoren privilegiert, gleichgestellt oder nachrangig bedient werden.