"Fonds" sind rundum undifferenziert gesprochen Vermögen zur gemeinschaftlichen Anlage.
De jure und ökonomisch können jene Fonds sehr verschiedenartig gestaltet sein. So können sich bspw. Finanziers zu Personengesellschaften, beispielsweise einer KG, vereinen, um kollektiv mit eigenen Mitteln und/oder mit Kreditmitteln determinierte Objekte zu
erkaufen bzw. zu realisieren. Je nach dem Fondsobjekt spricht man anschließend etwa von einem (geschlossenen) Immobilienfonds, Schiffssondervermögen oder Filmsondervermögen.
Ungleichartig gestaltet sind die benannten Investmentfonds oder Investmentsondervermögen, für welche die Regelungen des Investmentgesetzes gelten.
In einem Investmentfonds bündelt eine Kapitaldispositionorganisation oder eine Investmentaktiengesellschaft die Gelder vieler Investoren, um sie zufolge der Maxime der Fährnismischung in divergenten Vermögenswerten (Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Bankeinlage, Variationsinstrumenten, Grundeigentum) anzulegen und professionell zu administrieren. "Investmentfonds" (bzw. Sondervermögen) ist hierbei der Name für die Palette der von Finanziers eingezahlten Gelder und der dafür erkauften Vermögenswerte.
Anteile an solchen Fonds sind regelmäßig in Investmentanteilscheinen verbrieft. Mit dem Zukauf von Investmentanteilscheinen werden Sie mitlegitimiert am Fonds. Ihr Anteil am Besitz des Investmentsondervermögens bemisst sich nach dem Verhältnis der Zahl Ihrer Anteilscheine zu den zusammenfassend ausgegebenen Anteilscheinen.
Der Wert eines individuellen Anteilscheins richtet sich nach dem Wert des ganzen Sondervermögens (dem geheißenen Inventarwert), aufgeteiltt durch die Zahl der ausgegebenen Anteilscheine. Die Mitwirkung an einem Investmentfonds hat dadurch für Sie Attribute eines fachmännisch gemanagten Depots. Über die fassbare Dispositionspolitik des einzelnen Fonds geben die jeweiligen Verkaufsbroschüren und die Vertragsprämissen verbindliche Antwort.