Gehalt des Produktbegriffs
Aus verkaufswirtschaftlicher Sichtweise ist dennoch bei einem Produkt keinesfalls so sehr der technische Gesichtspunkt gewichtig, sondern vielmehr die mit dem Produkt realisierbare Zweckstiftung für den Käufer.
Der Verbraucher bzw. Verwender verbindet mit einem Erzeugnis bestimmte Zweckhaftigkeitsvorstellungen und Nutzenvorausnahmen.
Im Fall des vorher erwähnten Fabrikates wird ausgesprochen geschwind offensichtlich, daß der Kundenstamm in jenem Fabrikat mehr sieht als einzig eine technische bzw. physische Komponente. Für den Abnehmer stellt sie ein Mittel zur Befriedigung besonderer Bedürfnisse und Wünsche dar.
Sie erlaubt ihm Vergnügen in seiner Freizeit, schöne Reminiszenzen, ja letztendlich eine Art Unsterblichkeit. Mithilfe des Erzeugnisses findet er zu einem Steckenpferd, zu handwerklicher oder ästhetischer Tätigkeit; womöglich saturiert sie ebenso sein Prestigebedürfnis und dient ihm als Standsymbol.
Dem Erzeugnis wohnt somit aus der Blickrichtung des Kunden unausgesetzt eine persönliche Komponente inne. Das offerierte Erzeugnis hat die Nutzbarmachung zum Ziel und wird infolge dessen vom Abnehmer in seiner Funktionalität zur Sinnstiftung beurteilt: Dieser Tatbestand muss bei der Begriffs spezifizierung des Produktes zum Ausdruck kommen:
Ein Produkt stellt eine Performanz dar, der die Tauglichkeit innewohnt, dem Abnehmer bzw. Verwender einen bestimmten Sinn zu stiften.
Der Zweck eines Produktes besteht aus den beiden Komponenten Grundnutzen und Zusatznutzen; bei letzterem ist obendrein noch eine weitere Differenzierung in persönlichem, soziologischem und magischem Nutzeffekt möglich.
Der Grundnutzen basiert auf der technischen Aufgabe des Produktes, während der Zusatznutzeffekt aus Spezifika des Produktes resultiert, welche mit der reinen Funktionsbewältigung wenig oder gar nicht zusammenhängen (z.B. Form, Farbton, Verpackung usw.).
Das Rundherumerlebnis eines Produktes ist aus Abnehmerkreissichtweise um so prägnanter, je eher der Zusatznutzen bei diesem Handelsgut eine Rolle spielt. Der Zusatznutzeffekt ist stets hierbei von großer Relevanz, wenn die vorurteilsfreien Qualitäten des Produktes schwer zugänglich sind (z.B. bei technisch komplizierten Elaboraten).