Marketing

Marktpartner können in drei Felder eingeteilt werden

Marktpartner können in drei Felder eingeteilt werden. Es sind diese selbige Personen oder Kollektive, die als Partner der Unternehmung mit ihr in wirtschaftlicher Beziehung stehen:

a)    Vorgelagerte Marktpartner:

Werktätige
Zulieferbetriebe
Kapitalgeber

b)    Nebengelagerte Marktpartner:

Mitbewerber

Als Marktbegleiter in engerem Sinn gelten all solche Unternehmensorganisationen, die Fabrikate zur Deckung desselben Bedarfs offerieren. Die Fabrikate haben komparabele Aufgaben oder Klassen. So konkurriert z.B. ein Autobauer unmittelbar mit anderen Fertigern von Autos.

Konkurrenten im weiteren Sinn treten vor allem auf, wenn es bei dem zu deckenden Bedarf um die Erfüllung von Wünschen geht, die im Sektor des Repräsentations-, Ausbildungs-, Wiederherstellungs- und Bedeutungsstrebens liegen. Von daher wetteifern  der Besuch von Schlemmerrestaurants, die Besorgung chicer Kleider, die Urlaubsreise, der neue Sportwagen usw. miteinander. In der Wissenschaft spricht man dieserfalls von „ absoluter Konkurrenz".

Die Allgemeinheit

Die Einbettung der Unternehmensorganisation in einen gesellschaftlichen Relationsrahmen bringt Verbindungen zu Instituten wie Arbeitnehmervertretungen, Verbänden, Vereinen, Zeitungswesen, Religionsgemeinschaften, Gemeinden usw. mit sich.

c) Nachgelagerte Marktpartner

Absatzgehilfen
Als Absatzgehilfen werden Funktionsträger bezeichnet, die an der Einführung von Beziehungen zwischen den getrennten Beteiligten und am mühelosen Fluss der Handelsgüter im Austeilungshergang beteiligt sind. Als Exempel für Absatzgehilfen sind zu nennen: betriebsfremde Verkaufsorgane (Händler, Kommissionäre, Makler), Einfuhrhändler, Auskunfteien, Adressenverlage, Werbevertretungen, Markt- und Meinungsforschungsinstitute.

Agenten

Diesbezüglich zählen der Kommerz und die sog. indirekten Agenten wie Ärzte (in der pharmazeutischen Industrie), Bauingenieure, beratende Ingenieure) usw.

Bedarfsträger (Abnehmer und Nutzer)


 

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