Eine gewisse Anpassung an die örtliche Umweltkonsistenz hinwieder ist die basale Forderung, die an jeglichen ins Ausland entsandten Arbeitnehmer gestellt werden muss. Immerhin es wird hier ein Minderheiteffekt wirksam, das heißt, sofern eine wegen irgendwelcher besonderen Eigenschaften charakterisierte Personengruppe an irgendeinem Ort in der Minderzahl ist, steht ihr Tun und Lassen unter der besonderen Rekognoszierung der Mehrzahlgruppe - sie gilt als repräsentativ für das Entscheidungszentrum und dessen Standortland. In der amerikanischen Literatur wird in diesem Zusammenhang nicht zuletzt von "Business Ambassadors" gesprochen.
Folgende Abgrenzungsfaktoren stellen die wichtigsten für die Deputation von Arbeitskräften da:
1. Die Seltenheit oder das vollständige Fehlen von Mitarbeitern mit gesuchtem Eignungs Potenzial;
2. Der Unwille der endemischen Arbeitnehmer, sich der Überprüfung eines ausländischen Entscheidungszentrums zu unterordnen;
3. Die Wahrung einer Stetigkeit in der Indienstnahme der Methoden und Realisierung der Ziele des Entscheidungszentrums durch die Besetzung der Schlüsselbereiche.
Auf die Eingrenzungsfaktoren für die Aufstellung einheimischen Personals wird in einem späteren Artikel eingegangen.