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Kritik Investitionsrechnung II

 

Eine Kostenvergleichsrechnung kam keineswegs zur Einsatz, da keine Wahlmöglichkeiten zu Investitionen X.-AG in Betracht gezogen wurden.

Ferner erfolgte keine Einträglichkeitsrechnung, so dass über die Verzinsung der eingesetzten Kapital keine Aussagen vorlagen (noch indessen existieren).

Eine, wie ebenfalls in diesem Kern, oftmals gehörte " Begründung" für das Fehlverhalten gegenüber Investitionsrechnungen ist folgende: " die Ergebnisse von Investitionsrechnungen sind in der Praxis nie akkurat. Wir verzichten deshalb lieber auf den Kraftaufwand, den die Durchführung einer eingehenden Investitionsrechnung verursachen würde."

Zu dieser Gelegenheit liegt ein Trugschluss vor, weil eine adäquate Investitionsrechnung führt eben die wirklichen Faktoren zu Tage, die einen Erfolg respektive Fehlschlag einer Investition bestimmen können.

Ein weiterer Indiz für ein präsentes Fehlverhalten gegenüber Investitionsrechnungen ist die Gegebenheit, dass eine statische Amortisationsrechnung zur Inanspruchnahme kam (" gegen Annahmeen der Praxis"), anstatt einer dynamischen Amortisationsrechnung.

Die dynamische Amortisationsrechnung eignet sich passender bei der wertmäßigen Berücksichtigung von Zahlungsströmen als die statische.
Blohm/Lüder geben folgende Gründe für fehlende bzw. ungeeignete Investitionsrechnungen an:

Fehlende Fähigkeit der gegebenen Rechenmethoden, ihrer Anwendbarkeit und Grenzen sowohl bei der Anfertigung als auch bei der Dynamik der Grundlagen für die Rechenergebnisse.

Bedenken vor einer Einschränkung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit durch die Investitionsrechnung.

Rückweisung der Kalkulation auf Grund schlechter Erfahrungen mit der Rechnung in der Vergangenheit.

Die Vorausschätzung zukünftiger Einnahmen und Ausgaben von Investitionsprojekten wird generell als undurchführbar betrachtet ("prediction is impossible").


Beim untersuchten Fall der Investitionen X.-AG kommt, neben dem oben beschriebenen Fehlverhalten ein bedeutender Sachverhalt hinzu, der mitbestimmend ist für die Ermangelung angebrachter Investitionsrechnungen.


 

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