Fremdstatliche Kreditnehmer und Länderfährnis
Länderfährnis und Transferwagnis
Vom Länderwagnis spricht man, sobald ein fremdstaatlicher Kreditnehmer ungeachtet eigener Zahlungsfähigkeit auf Grund abgängiger Transferfähigkeit und -bereitschaft seines Sitzlandes seine Zins- und Tilgungsleistungen nicht pünktlich oder allgemein nicht erzielen kann.
Das Länderfährnis umfasst einerseits die Gefahr einer kommerziellen, zum anderen die Gefahr einer politischen Unbeständigkeit.