Finance

Die Haftung des Geldinstitutes begrenzt sich (Ausländische Namenspapiere)

Von einem Verlust abgesehen, kann man dennoch ebenso sonstige finanzielle Reduzierungen erfahren. Etwa erfahren Selbstverwahrer sehr häufig erst nach Jahren durch

Zufall bei der Vorlage von Coupons, dass die Obligation nunmehrig seit längerer Zeit infolge einer Auslosung oder vorzeitiger Kündigung zur Rückzahlung valutiert geworden ist, woraus ein Zinsverlust folgt. Weiters wird meistens verzeichnet, dass Dividendenscheine unterbreitet werden, die ein einstweilen abgelaufenes Bezugsrecht repräsentieren.

Ausländische Namenspapiere sollten alles in allem nicht in Eigenverwahrung gehalten werden. Bei solcher Verwahrweise wird der Besitzer mit Namen sowie Postadresse im Aktienbuch eingetragen. Die direkte Folge ist, dass sämtliche Gesellschaftsinformationen sowie alle Auszahlungen geradlinig an ihn gelangen. In Nachlassfällen ist die jederzeitige Verkaufmöglichkeit dieser Papiere nicht stets gesichert. Eventuell wird der Selbstverwahrer auch mit den auf ihn anheimfallenden fremdsprachlichen Daten, Informationen, Anforderungen usw. überlastet sein.

Die Bank lässt im Ausland besorgte Wertpapiere von einem Dritten dort lagern. In diesem Fall kommt im Allgemeinen eine Verwahrung in den Ländern in Betracht, in denen der Herausgeber des Wertpapiers oder die Effektenbörse, über welche das Wertpapier erworben worden ist, ihren Sitz haben. Die Haftung des Geldinstitutes begrenzt sich dabei auf die sorgsame Selektion wie noch Instruktion der Verwahrstelle.

Die Handelspapiere unterliegen in Hinblick auf Verwahrung der Gesetzesordnung wie auch den Usancen ihres jeweiligen Verwahrungsortes. Das Geldinstitut kümmert sich, dass ein Pfand-, Zurückbehaltungs- oder korrespondierendes Recht an den Kundenwerten ausschließlich geltend gemacht wird, sofern es sich aus der Beschaffung, Verwaltung oder Aufbewahrung der Papiere ergibt. Die Papiere hält die Institution treuhänderisch und eine so benannte Gutschrift in Wertpapierrechnung. Sie gibt dabei den ausländischen Nationalstaat an, in dem sich die Handelspapiere aufbewahrt werden.


 

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