Finance

„ Obligation mit Bezugsrecht"

Umtauschanleihen
Umtauschanleihen (ebenfalls exchangeable bonds geheißen) sind Obligationen, die dem Besitzer das Recht zugestehen, die Anleihe in Aktien einer anderen Gesellschaft umzutauschen. Der Anleger erhält insofern nicht Aktien der Gesellschaft, die die Anleihe emittiert hat, statt dessen Aktien einer anderen Firma.

Optionsanleihen: „ Obligation mit Bezugsrecht"
Herkömmliche Optionsanleihen laufen verwandt wie Wandelschuldverschreibungen: Auch sie integrieren ein Recht, gewöhnlich zum Bezug von Aktien, gleichwohl nicht alternativ, sondern zusätzlich zur Obligation.

Optionsanleihen sind verzinsliche Papiere, die dem Anleger das Recht zur Erwerbung von Aktien oder auch anderen vertretbaren (verhandelbaren) Anlagengegenständen in einem von der Anleihe abtrennbaren Optionsschein zusichern. Dieser Optionsschein kann selbstständig gehandelt werden. Die Aktien lassen sich gegen Verteilung des Optionsscheins zu im Vorfeld festgesetzten Konditionen beziehen; an Stelle der Belieferung kann zudem ein Barausgleich designiert sein. Die Optionsanleihe an sich wird keineswegs umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Bezahlung bestehen.

Bei einer Optionsanleihe kann es also bis zu drei verschiedenartige Börsenkurse geben: mithin jeweils einen Börsenkurs für die Obligation mit Optionsschein („cum"), für die Obligation ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein alleinig.

Das Optionsrecht mag sich keineswegs einzig auf Aktien, sondern auch auf andere Basisobjekte beziehen. Beispiele sind Optionsobligationen mit einer Wahlmöglichkeit auf Schuldverschreibungen oder auf fremde Währungen. In derartigen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsschuldverschreibung oder einer Devisen-Optionsobligation. Bei der Zins-Optionsanleihe verbrieft der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine ausdrückliche alternative Anleihe zu einem festgelegten Kurs zu erkaufen (Call) bzw. zu liquidieren (Put). Optionsscheine aus Devisen-Optionsanleihen ermächtigen zum Bezug (Call) bzw. zum Absatz (Put) eines erkorenen Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Kurs.


 

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